Vorsorgeregelungen

 

In einer stetig älter werdenden Gesellschaft wird es darüber hinaus immer wichtiger, Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist,

eigene Geschäfte zu führen bzw. Entscheidungen für sich zu treffen.

 

Es empfiehlt sich, im Vorfeld Regelungen zu treffen, in Form einer

Betreuungsverfügung – als Anweisung an das Betreuungsgericht - , in Form

einer Vorsorgevollmacht – als Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu benennen,

die näher zu konkretisierende Aufgaben für einen dann übernimmt und regelt

– und nicht zuletzt in Form einer Patientenverfügung.

 

Auch auf diesem Gebiet beraten wir Sie gern.

 

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Adamski-Schmidt
Rufen Sie uns an unter (02102) 7398631 oder schreiben Sie eine Email an
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