Forderungsvollstreckung

 

Wir helfen Ihnen zu einer zeitnahen Realisierung Ihrer Außenstände, indem wir die

ausstehenden Forderungen bei Ihren säumigen Kunden anmahnen.

Sollten gesetzte Zahlungsfristen gleichwohl ungenutzt verstreichen, werden wir nach vorheriger Absprache mit Ihnen Ihre berechtigten Ansprüche gerichtlich geltend

machen und ggf. im Anschluss im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen.


Dies gilt gleichsam für bereits titulierte Forderungen.
Ratenzahlungsvereinbarungen, die Ermittlung von Anschriften der Schuldner sowie

die Einholung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis zählen ebenfalls zu

unsern Aufgaben.

 

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Bergermann
Rufen Sie uns an unter (02102) 7398631 oder schreiben Sie eine Email an
bergermann@rechtsanwaelte-ratingen.de